Freiwillige bilaterale Vereinbarungen nach Ziffer 5 GPKE/ Ziffer 3 GeLi

Die Bundesnetzagentur (nachfolgend BNetzA genannt) hat mit der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität vom 11.07.2006, BK6-06-009 (nachfolgend „GPKE“) / mit der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Netznutzer bei der Belieferung mit Gas vom 20.08.2007, BK7-06-067 (nachfolgend „GeLi“) verbindliche Vorgaben für alle Netzbetreiber geschaffen. Nach diesen Festlegungen sind von Netzbetreibern und deren Marktpartnern einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate entsprechend Ziffern 1-4 des GPKE-Beschlusses/Ziffern 1 und 2 des GeLi-Beschlusses anzuwenden.

Nach den Regelungen in Ziffer 5 GPKE/ Ziffer 3 GeLi können zur Abwicklung der Geschäftsprozesse nach Ziffer 1 freiwillige bilaterale Vereinbarungen zur Verwendung eines anderen Datenformats oder anderer Nachrichtentypen sowie zur Anpassung einzelner im Rahmen des Datenaustauschs anfallender Prozessschritte getroffen werden.

Wir machen von dieser Regelung ab dem 01. Oktober 2010 Gebrauch und bieten jedem Netznutzer hierzu den Abschluss einer Vereinbarung (Abrechnungsdienstleistung ohne VPN) an. Mehr Informationen können Sie hier erfahren.


Zahlungsbedingungen

Rechnungen und Abschlagsberechnungen werden zu dem vom VNB angegebenen Zeitpunkt, frühestens jedoch 10 Werktage nach Zugang der Zahlungsaufforderung ohne Abzug fällig. Maßgeblich für die Zahlungserfüllung ist der Zahlungseingang beim VNB. Zahlt der Lieferant die Entgelte ganz oder teilweise nicht rechtzeitig, ist der VNB berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt.
 

Trops! Wir sind dabei!

Besucht uns auf der Gewerbeschau am 21.09.2024! Kommen Sie vorbei und mit uns ins Gespräch. Die Stadtwerke Trossingen wird sich vor ihrem Gebäude in der...

weitere Informationen

Betrüger unterwegs!

Aktuell sind Personen im Netzgebiet unterwegs, die sich als Mitarbeiter der SWTro/EnTro ausgeben. Die Betrüger behaupten, dass Sie als Kunde Schulden bei den...

weitere Informationen

Neu! Digitaler Hausanschluss

Benötigen Sie einen Strom, Gas, Wasser oder Wärmeanschluss? Planen Sie eine Änderung, Stilllegung oder Erweiterung Ihres Netzanschlusses? Beantragen Sie Ihren...

weitere Informationen

Service-Icon

Service

Bei Fragen und Anliegen rund um Umzüge, Stromtarife, Tarifwechsel und vieles mehr, helfen unsere Mitarbeiter im Kundenservice Ihnen gerne weiter und geben Auskunft.

Ob Ein- oder Auszug, melden Sie sich bei uns!

UNSERE SERVICEZEITEN:

Mo. – Mi.10:00 – 16:30 Uhr
Do.10:00 – 18:00 Uhr
Fr.07:30 – 12:00 Uhr

 

Zählerstand

Zählerstand-Online

Sie möchten uns Ihre Zählerstände ohne Ablesekarte melden? Nichts leichter als das! Hier gelangen Sie zur Eingabe für eine Zwischenstandsmeldung oder zur Übermittlung Ihrer Zählerdaten für die Jahresabrechnung.

jetzt Zählerstand melden
jetzt Zählerstand melden