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Zum 1. Oktober 2021 ist das sogenannte Redispatch 2.0 in Kraft getreten. Erstmals sind damit nicht nur konventionelle Kraftwerke, sondern auch alle EE-Anlagen ab 100 kW verpflichtet, am Redispatch teilzunehmen. Das bedeutet: Bei Netzengpässen kann die geplante Stromproduktion Ihrer Anlage angepasst werden.

Ziel von Redispatch 2.0 ist es, lokale Netzüberlastungen schneller und kosteneffizienter zu beheben. Für alle Marktakteure – und damit auch für Sie als Anlagenbetreiber – ergeben sich jedoch zahlreiche neue Pflichten, insbesondere im Hinblick auf Datenmeldungen und Prozessabläufe.

Wir übernehmen diese Aufgaben gerne für Sie. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist uns die entsprechenden Rollen zu übertragen: den Einsatzverantwortlichen (EIV), der für die Steuerung der Anlage zuständig ist, und den Betreiber der technischen Ressource (BTR), also den offiziellen Anlagenbetreiber.

 

Redispatch - einfach erklärt: 

Im Stromnetz müssen Erzeugung und Verbrauch jederzeit im Gleichgewicht bleiben. Kommt es an einzelnen Leitungen oder Umspannwerken zu Engpässen, greift der Netzbetreiber ein und regelt die Stromproduktion bestimmter Anlagen hoch oder runter. Dieses Verfahren nennt man Redispatch.

Hintergrundinformtionen: Unser Stromnetz steht heute vor großen Veränderungen. Ein wichtiger Grund dafür ist der Ausstieg aus Atom- und Kohlekraftwerken. Gleichzeitig kommt immer mehr Strom aus erneuerbaren Energien hinzu – vor allem aus Windparks im Norden Deutschlands. Das führt zu einem Ungleichgewicht: Im Norden wird viel Strom erzeugt, im Süden aber viel verbraucht. Damit dieser Strom von Nord nach Süd transportiert werden kann, müssen die Netze stark belastet werden – manchmal bis an ihre Grenzen. Hinzu kommt: Immer mehr Haushalte und Betriebe sind nicht nur Stromverbraucher, sondern auch Stromerzeuger – zum Beispiel mit Solaranlagen auf dem Dach. Sie speisen ihren eigenen Strom ins Netz ein. Dadurch ändert sich der gewohnte Stromfluss und macht die Steuerung des Netzes noch komplexer.

Früher waren davon nur große Kraftwerke betroffen. Mit dem neuen Redispatch 2.0, das seit dem 1. Oktober 2021 gilt, sind nun auch Anlagen der erneuerbaren Energien ab 100 kW sowie alle Verteilnetzbetreiber einbezogen. Damit werden das bisherige Redispatch und das sogenannte Einspeisemanagement in einem einheitlichen Verfahren zusammengeführt.

Das Ziel: Netzengpässe schneller und günstiger beheben – und so langfristig die Netzentgelte für alle Stromkunden senken.

 

Wie funktioniert's?

Damit Redispatch 2.0 funktioniert, müssen Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber beziwhungsweise den Dataprovider Connect+ verschiedene Informationen bereitstellen. Nur so können Netzengpässe rechtzeitig erkannt und ausgeglichen werden. Der DataProvider ist die zentrale Schnittstelle im Rahmen von Redispatch 2.0, über die – realisiert durch die Netzbetreiberkooperation Connect+ – alle Marktakteure ihre Daten gebündelt austauschen.

Dazu gehören zum Beispiel: Einmalige Angaben zu den Anlagendaten, Änderungen dieser Daten, Einspeiseprognosen und Planungsdaten, Meldungen über Nichtverfügbarkeiten (z. B. Wartungen, Defekte), ggf. auch Wetterdaten oder geplante Ausfallarbeiten, sowie Echtzeitdaten zur aktuellen Einspeisung.

So entsteht für Netzbetreiber ein vollständiges Bild, um im Bedarfsfall schnell und zielgerichtet reagieren zu können.

 

Was passiert im Falle eines Redispatch-Abrufs?

Wenn Ihre Anlage im Rahmen von Redispatch 2.0 heruntergeregelt wird, entstehen Ihnen dadurch keine finanziellen Nachteile. Wie schon beim bisherigen Einspeisemanagement erhalten Sie eine Entschädigung: Für die ermittelte Ausfallarbeit wird Ihnen eine entsprechende Ausfallvergütung ausgezahlt, meist über das Pauschal-Abrechnungsmodell.

 

Gesetzliche und behördliche Vorgaben

Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Weitere Infos: DataProvider connect+Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW)Hinweis für Anlagenbetreiber zur Marktpartner-ID im Redispatch 2.0

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