Das Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt unter anderem den Anschluss und die Vergütung bzw. Prämie für Anlagen, die zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und aus Grubengas im Bundesgebiet einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität angeschlossen werden bzw. bereits angeschlossen wurden (§ 2 Anwendungsbereich EEG2012).
Zu den Erneuerbaren Energien zählt Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie (§ 3 Begriffsbestimmung EEG 2012).
Der Strom aus diesen Anlagen wird in das Netz der Energieversorgung Trossingen GmbH (EnTro) eingespeist die gesetzlich verankert, zur vorrangigen Abnahme dieses regenerierbaren Stroms verpflichtet ist.
Sind alle technischen Voraussetzungen erfüllt und wurde die Anlage ordnungsgemäß vom Anlageneigentümer bei der Bundesnetzagentur gemeldet (§ 17 EEG 2012), erhalten die Betreiber auf Grundlage des EEG für jede erzeugte Kilowattstunde Strom einen für 20 Jahre garantierten Preis. Die Vergütungshöhe ist abhängig von der Größe und vom Inbetriebnahmedatum der Anlage und verändert sich monatlich. Die Stromvergütung erfolgt über die EnTro.
Weitere Informationen sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und der Bundesnetzagentur.
Die notwendigen Unterlagen zur Anmeldung und Inbetriebsetzung einer Anlage nach dem EEG oder KWKG finden Sie in unserem Downloadcenter.
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