Aufgrund von Kostensteigerungen in allen Bereichen, sowie einem langjährigen Rückgang der verrechneten Abwassermenge, war die Gebühr für die Abwasserbeseitigung nicht mehr kostendeckend. Am 01.Oktober 2013 erfolgte deshalb erstmalig nach über drei Jahren eine Erhöhung der Gebühr.
Wasser- und Abwassergebühren
Netto | Brutto | |
Frischwasser | 2,80 €/m³ | 3,00 €/m³ |
Schmutzwasser | 2,56 €/m³ | 2,56 €/m³ |
Niederschlagswasser | 0,44 €/m² | 0,44 €/m² |
Die Bruttopreise beim Frischwasser beinhalten die Umsatzsteuer (7%) und sind gerundet. Die Abwassergebühren sind umsatzsteuerfrei.
Grundgebühren für Messeinrichtungen
Zählergröße | Gebühr (in €/Jahr) | |
Netto | Brutto | |
QN 2,5 (Standart) | 21,00 | 22,47 |
QN 6 | 42,00 | 44,94 |
QN 10 | 63,00 | 67,41 |
QN 15 | 475,00 | 508,25 |
QN 40 | 536,00 | 573,52 |
QN 60 | 598,00 | 639,86 |
Der Eigenbetrieb berechnet dem Kunden für jede Zahlungsaufforderung/Mahnung eine Pauschale von 4,00 €. Die Kosten für Nachinkasso und/oder der Unterbrechung der Versorgung werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch mit einer Pauschale von 36,00 € berechnet. Diese Gebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuer (derzeit 19%). Die Kosten für die Wiederherstellung der Versorgung werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch mit einer Pauschale von 36,00 € (netto) bzw. 42,84 € (brutto) berechnet. Diese Gebühr ist umsatzsteuerpflichtig (19%).
Des Weiteren gelten die Wasserversorgungssatzung (WVS) und Abwassersatzung (AbwS) in der jeweils gültigen Fassung.
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