Aufgrund von Kostensteigerungen in allen Bereichen, sowie einem langjährigen Rückgang der verrechneten Abwassermenge, war die Gebühr für die Abwasserbeseitigung nicht mehr kostendeckend. Am 1. Januar 2026 erfolgt deshalb eine Erhöhung der Gebühr.
Letztmalig wurden die Gebühren 2023 angepasst.
Die Bruttopreise beim Frischwasser beinhalten die Umsatzsteuer (7 %) und sind gerundet. Die Abwassergebühren sind umsatzsteuerfrei.
Grundgebühren für Messeinrichtungen
Der Eigenbetrieb berechnet dem Kunden für jede Zahlungsaufforderung/Mahnung eine Pauschale von 4,00 €.
Die Kosten für Nachinkasso und/oder der Unterbrechung der Versorgung werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch mit einer Pauschale von 36,00 € berechnet. Diese Gebühren unterliegen nicht der Umsatzsteuer (derzeit 19 %).
Die Kosten für die Wiederherstellung der Versorgung werden dem Kunden nach tatsächlichem Aufwand, mindestens jedoch mit einer Pauschale von 36,00 € (netto) bzw. 42,84 € (brutto) berechnet. Diese Gebühr ist umsatzsteuerpflichtig (19 %).
Jahresabrechnung 2025: Hinweise für Kundinnen und Kunden
Wichtige Warnung vor betrügerischen Anrufen
Öffnungszeiten zum Jahreswechsel
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