Sie sind Bauherr oder Hausbesitzer und möchten die Herstellung neuer oder die Veränderung bestehender Versorgungsleitungen für Ihr Bauvorhaben beantragen?

Sie sind eingetragener Installateur und benötigen für Arbeiten in unserem Netz die erforderlichen Formulare ?

In unserem Downloadcenter stellen wir Ihnen alle notwendigen Unterlagen, sowie weitere hilfreiche Informationen rund ums Thema Netzanschluss für die Sparten Fernwärme, Erdgas, Strom, Trinkwasser, sowie die Abwasserentsorgung zur Verfügung.

Für jede Erzeugungseinheit, auch Speicher, sind die Unterlagen und Nachweise separat beizubringen.

Schritt 1 - Folgende Unterlagen zur Netzverträglichkeitsprüfung benötigt:

Damit die Netzverträglichkeitsprüfung und die damit verbundene Ermittlung des technischen und wirtschaftlich günstigsten Netzverknüpfungspunktes gemäß EEG durchgeführt werden kann, sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen dem Netzbetreiber zu übergeben.

  • Formular Kostenübernahme
  • maßstabgerechter Lageplan aus dem die Bezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) und die Grenzen des Grundstücks sowie der Aufstellungsort der Erzeugungsanlage hervorgehen.

- Unterlagen entsprechend der VDE-AR-N 4105:2018-11:

Schritt 2 - Folgende anschlussrelevante Projektunterlagen werden benötigt:

  • Übersichtsschaltplan als einpolige Darstellung
  • VBEW Messkonzept
  • technisches Datenblatt zu den geplanten Wechselrichtern
  • technisches Datenblatt zu den geplanten Generatoren
  • Handelsregisterauszug bei Kaufmann-(kaufmännisch) bzw. Kapitalgesellschaften, bei GbR Name und Anschrift der Gesellschafter (Nachweis zu Gesellschaftern)
  • bei Anlagen > 25kW - Preisblatt Rundsteuerempfänger
  • Erklärung Ust. & Bankverbindung
  • (nur bei PV-Anlagen) technisches Datenblatt der Solarmodule
  • (nur bei PV-Anlagen) genaue Zuordnung der Solarmodule und Wechselrichter für jedes einzelne Gebäude (Modulbelegungsplan mit Zuordnung der Grundstücke)

- Unterlagen entsprechend der VDE-AR-N 4105:2018-11:

Schritt 3 - Notwendige Unterlagen zur Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage

  • Übermittlung der Zählerstände (bei moderner Messeinrichtung: Register 1.8.0 Bezug und 2.8.0 Lieferung)

- Unterlagen entsprechend der VDE-AR-N 4105:2018-11:

Schritt 4 - Notwendige Schritte spätestens nach Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage

  • Meldung der Anlage im Markstammdatenregister. Speicher müssen separat gemeldet werden. Dies muss spätestens 4 Wochen nach Inbetriebsetzung geschehen.
  • Die Betreiber von KWK-Anlagen haben beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine entsprechende Genehmigung zu beantragen. Die Genehmigung des BAFA ist der EnTro vorzulegen.

 


 

Aufhebung der 70% Regelung bei PV-Anlagen bis 7kWp

Für Neuanlagen bis einschließlich 25 kWp, die nach dem 14. September 2022 in Betrieb genommen wurden, ist im Rahmen der EEG-Novelle 2023 die 70 %-Regel abgeschafft worden. 

Ab dem 01. Januar 2023 wird die Begrenzung auch für Bestandsanlagen bis zu einer Größe von einschließlich 7 kWp wegfallen.


Anmeldung einer steckerfertigen PV-Anlage

 

 

 


 

Bitte berücksichtigen Sie beim Einreichen Ihrer Formulare, dass wir aktuell eine Bearbeitungszeit von mindestens 10 Werktagen benötigen. Netzberechnungen für Erzeugungsanlagen oder andere anmelde- bzw. genehmigungspflichtige Geräte können je nach Komplexität der Netzberechnung gegebenenfalls länger dauern. Für die Herstellung von Netzanschlüssen ist mit einer Vorlaufszeit von ca. acht Wochen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies bitte in Ihre Planung mit ein und sorgen Sie für eine rechtzeitige Einreichung der Unterlagen.

Möchten Sie uns die Unterlagen per E-Mail zukommen lassen? Hier finden Sie für alle technischen Belange, die passenden Ansprechpartner bzw. die entsprechenden Emailadressen. 

Sollten Sie als Installateur in unserem Netzgebiet tätig sein beachten Sie bitte auch folgende Punkte:

  • Bitte reichen Sie uns mit den Anmeldungen immer auch eine Kopie Ihres gültigen Installateurausweises und ggf. der aktuellen TRGI-Schulung (Gas) mit ein.
  • Es werden nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formulare von uns bearbeitet. Bitte vergessen Sie nicht, auch die zusätzlich auf den Anmeldungen aufgeführten Unterlagen mit einzureichen.
  • Auf den Anmeldungen "Gas" muss neben Ihnen als Installateur, auch der jeweils zuständige Bezirksschornsteinfeger unterschreiben.
  • Eine Zählersetzung veranlassen Sie mit Einreichung der jeweiligen Fertigmeldung.
  • Im Netzgebiet der SWTro/EnTro ist eine Zählersteckklemme Pflicht.

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