Mit § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) schafft der Gesetzgeber eine gezielte Entlastung für alle Kundinnen und Kunden, die eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe betreiben. Für den Strom, den Ihre Wärmepumpe verbraucht, werden zwei staatliche Umlagen auf 0,00 ct/kWh reduziert:
Damit werden strombasierte Heizsysteme attraktiver, unterstützen den Umstieg auf klimafreundliche Technologien und tragen zur Energiewende im Gebäudebereich bei.
Sie können die Entlastung nach § 22 EnFG in Anspruch nehmen, wenn:
Das Einsparpotential durch die vollständige Reduzierung der beiden Umlagen hängt ganz von Ihrem Stromverbrauch ab. Für einem Musterhaushalt mit einem Heizstrombedarf von 4.000 kWh/Jahr beträgt die Kostenersparnis beinahe 70 €/Jahr. Für 2026 betragen die staatlich festgelegten Umlagesätze beispielsweise:
Diese Umlagen entfallen für den über Ihre Wärmepumpe bezogenen Strom vollständig.
Für das Lieferjahr 2026 stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie ganz bequem die Entlastung nach § 22 EnFG beantragen können:
➡️ Download: Antrag auf Entlastung für Wärmepumpen – Lieferjahr 2026
Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es an uns zurück. Wir prüfen Ihre Angaben und übermitteln diese an den zuständigen Netzbetreiber.
Zur vollständigen Transparenz stellen wir Ihnen zusätzlich unser Preisblatt für den Wärmepumpentarif 2026 bereit – inklusive Darstellung der entfallenden Umlagen gemäß § 22 EnFG:
➡️ Download: Preisblatt Wärmepumpentarif 2026
Mit der Reduzierung der Umlagen verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Einsatz klimafreundlicher Heiztechnologien zu fördern und so einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende zu leisten. Insbesondere private Haushalte sollen durch geringere Betriebskosten in ihrem Umstieg auf Wärmepumpen unterstützt werden.

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