Als Netzbetreiber für die Sparten Erdgas, Fernwärme, Strom und Trinkwasser im Versorgungsgebiet Trossingen, kümmern wir uns um die Planung, Herstellung und Instandhaltung der entsprechenden Versorgungsleitungen.

Die folgenden Hinweise beziehen sich auf die Herstellung mehrerer Versorgungsleitungen in einem Graben und einer Mehrspartenhauseinführung. 

Informationen bezüglich einzelner Sparten finden Sie hier:

Erdgas          

Fernwärme          

Strom          

Trinkwasser          

Beantragung von Versorgungsleitungen für Neubauten:

Sobald Ihr Bauantrag genehmigt wurde, können Sie die Herstellung Ihrer Versorgungsleitungen bei uns beantragen.

Bitte reichen Sie hierfür folgende Unterlagen bei uns ein:

  • Für jede gewünschte Sparte einen Antrag
  • einen amtlichen Lageplan im Maßstab 1:500
  • einen Grundrissplan mit Technikraum, auf welchem die gewünschte Einführung der Leitungen ins Gebäude ersichtlich ist. 
  • Bei Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten und/oder Gewerbeeinheiten, sind zudem Anmeldungen durch Ihre Installateure erforderlich
  • Planen Sie anmelde-oder genehmigungspflichtige Geräte, wie beispielsweise eine Wärmepumpe oder eine Erzeugungsanlage nach dem EE-Gesetz oder dem KWK-Gesetz sprechen Sie mit Ihrem Installateur. Dieser übernimmt die erforderlichen Schritte zur Anmeldung für Sie.

Im Anschluss daran erhalten Sie von uns die entsprechenden Netzanschluss-Angebote. Reichen Sie diese unterzeichnet zusammen mit Angabe eines Wunschtermins unter ein. 

Falls noch nicht vorliegend, sind hierbei auch die Anmeldungen zum Netzanschluss durch Ihre Installateure einzureichen.

Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung um die Termine für die Herstellung des Anschlusses zu koordinieren.

Berücksichtigen Sie hierbei, je eher uns alle Unterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorliegen, desto besser können wir auf Ihre terminlichen Wünsche eingehen.

 

Baustrom/Bauwasser:

In der Regel werden Sie in der Bauphase auch vorübergehende Anschlüsse für Strom und Wasser benötigen. Beantragen Sie diese bitte mind. 10 Werktage vor Wunschtermin.

Beachten Sie bitte, dass vorübergehende Anschlüsse maximal ein Jahr genutzt werden dürfen. Benötigen Sie Ihre Anschlüsse in der Bauphase dennoch länger, setzen Sie sich bitte vor Ablauf des Jahres mit uns in Verbindung, um eine Verlängerung zu beantragen.

Bauwasser: Sie oder Ihre Baufirma beauftragen die Herstellung eines vorübergehenden Wasseranschlusses über das Formular W4 .

Baustrom: vorübegehende Stromanschlüsse müssen durch ein eingetragenes Elektroinstallateursunternehmen beantragt und vorbereitet werden.

Technische Voraussetzungen:

  • die Leitung muss ausreichend freigelegt sein und ein Holzgestell mit Überdachung muss als Montagepunkt für den Hausanschlusskasten hergestellt werden.
  • der bauseitig zur Verfügung gestellte Baustromverteiler entspricht den gültigen technischen Anschlussbedingungen. 

 

Lageplan

Sollten Sie für Tiefbauarbeiten eine Auskunft über die Lage unserer Ver- und Entsorgungsleitungen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Angabe des betreffenden Flurstücks und des Anfragegrunds an unsere

Tiefbaufirmen, die einen Zugang zu unserem Geoinformationssystem erhalten haben, nutzen bitte folgenden Link: https://gis.swtro.de/

WICHTIG: Beachten SIe unsere Leitungsschutzanweisung, sowie unsere Zeichenerklärung. Die entsprechenden Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Sollte es dennoch zur Beschädigung einer Leitung kommen, informieren Sie umgehend unsere Störleitstelle.

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