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§ 22 EnFG – Umlagenreduzierung für elektrisch betriebene Wärmepumpen

Mit § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) schafft der Gesetzgeber eine gezielte Entlastung für alle Kundinnen und Kunden, die eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe betreiben. Für den Strom, den Ihre Wärmepumpe verbraucht, werden zwei staatliche Umlagen auf 0,00 ct/kWh reduziert:

  • die KWKG-Umlage
  • die Offshore-Netzumlage

Damit werden strombasierte Heizsysteme attraktiver, unterstützen den Umstieg auf klimafreundliche Technologien und tragen zur Energiewende im Gebäudebereich bei.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie können die Entlastung nach § 22 EnFG in Anspruch nehmen, wenn:

  1. Ihre Wärmepumpe elektrisch betrieben wird.
  2. Sie über einen eigenen, separaten Zählpunkt mit dem Netz verbunden ist.
  3. Sie kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU‑Beihilferegeln sind.
  4. Gegen Sie keine offenen EU‑Rückforderungsansprüche bestehen.

Wie hoch ist die Entlastung im Jahr 2026?

Das Einsparpotential durch die vollständige Reduzierung der beiden Umlagen hängt ganz von Ihrem Stromverbrauch ab. Für einem Musterhaushalt mit einem Heizstrombedarf von 4.000 kWh/Jahr beträgt die Kostenersparnis beinahe 70 €/Jahr. Für 2026 betragen die staatlich festgelegten Umlagesätze beispielsweise:

  • Offshore‑Netzumlage 2026: 1,12 ct/kWh
  • KWKG‑Umlage 2026: 0,53 ct/kWh

Diese Umlagen entfallen für den über Ihre Wärmepumpe bezogenen Strom vollständig.


Entlastung für das Lieferjahr 2026 beantragen

Für das Lieferjahr 2026 stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung, mit dem Sie ganz bequem die Entlastung nach § 22 EnFG beantragen können:

➡️ Download: Antrag auf Entlastung für Wärmepumpen – Lieferjahr 2026

Bitte füllen Sie das Formular vollständig aus und senden Sie es an uns zurück. Wir prüfen Ihre Angaben und übermitteln diese an den zuständigen Netzbetreiber.

Preisblatt Wärmepumpentarif mit Umlagenreduzierung

Zur vollständigen Transparenz stellen wir Ihnen zusätzlich unser Preisblatt für den Wärmepumpentarif 2026 bereit – inklusive Darstellung der entfallenden Umlagen gemäß § 22 EnFG:

➡️ Download: Preisblatt Wärmepumpentarif 2026


Warum wird entlastet?

Mit der Reduzierung der Umlagen verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Einsatz klimafreundlicher Heiztechnologien zu fördern und so einen bedeutenden Beitrag zur Energiewende zu leisten. Insbesondere private Haushalte sollen durch geringere Betriebskosten in ihrem Umstieg auf Wärmepumpen unterstützt werden.

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