Netzentgelte

Die nachfolgenden Entgelte und Regelungen gelten für alle Netzkunden,  Händler sowie Einspeiser, die das Netz der Energieversorgung Trossingen GmbH nutzen.

Die im folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zum Stromverteilungsnetz der EnTro gelten gemäß der Festsetzung der Erlösobergrenze durch die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg vom 01.12.2008.

Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2012 gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWg abgesehen wurde. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte nach § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2012 können von den voraussichtlichen Netzentgelten (Stand 14.10.2011) abweichen.

Sonderkundenaufschlag nach § 19 Abs. 2 StromNEV:
Ab 01.01.2012 erhebt der Netzbetreiber gemäß § 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV i.V.m. § 9 Abs. 7 KWK-G einen Aufschlag gemäß dem ermittelten und veröffentlichten Satz der Übertragungsnetzbetreiber oder einem ggf. seitens der zuständigen Regulierungsbehörde verbindlich bestimmten Satz für die aus dem Netz des Netzbetreibers gelieferten Kilowattstunden. Die Höhe dieses Aufschlags ist zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung noch nicht bekannt. Die Umsetzung erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung etwaiger zukünftig hierzu ergehender Festlegungen der zuständigen Regulierungsbehörde.