Ihre Zufriedenheit ist unser zentrales Anliegen.

Bei Fragen und Anliegen rund um Ihre Energieversorgung helfen unsere Mitarbeiter im Kundenservice Ihnen gerne weiter und erteilen Auskunft. Sollte es dennoch zu einer Beanstandung kommen, haben wir eine zentrale Beschwerdestelle für Sie eingerichtet.

Ihre Ansprechpartnerin Frau Horstmann nimmt Ihren Einwand auf und trägt dafür Sorge, dass er innerhalb kurzer Zeit bearbeitet wird. Sie können Ihre Beschwerde telefonisch oder schriftlich vorbringen. 

Wir versuchen eine beidseitig zufriedenstellende Lösung zu finden. Wenn Ihre Beschwerde nicht umgehend bearbeitet werden kann, erhalten Sie schnellstmöglich, spätestens jedoch nach vier Wochen ab Beschwerdeeingang eine schriftliche Stellungnahme von uns.

Können wir als Energieversorgungsunternehmen (EVU) Ihrer Beanstandung nicht abhelfen, haben Sie seit dem 01. November 2011 als Haushaltskunde die Möglichkeit, sich an die zentrale Schlichtungsstelle Energie e.V. in Berlin zu wenden. EVU sind nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet über die Schlichtungsstelle zu informieren und an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Diese neutrale Einrichtung soll bei Streitfällen rund um die Energieversorgung eine außergerichtliche Einigung zwischen Verbraucher und Energieversorgungsunternehmen ermöglichen. Die vorherige Kontaktaufnahme mit dem Beschwerdemanagement der Stadtwerke/Energieversorgung Trossingen GmbH ist Voraussetzung zur Eröffnung eines Verfahrens. Das für den Verbraucher kostenlose Verfahren dauert gewöhnlich nicht länger als drei Monate. Sollte allerdings bereits ein gerichtliches Verfahren laufen, ist das Schlichtungsverfahren nicht mehr möglich.

Hilfestellung zur Beantragung eines Schlichtungsverfahrens erhalten Sie hier:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: (030) 2 75 72 40-0
Fax: (030) 2 75 72 40-69

Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle Energie e.V.

Wer kann sich an die Schlichtungsstelle Energie e.V. wenden?
Alle Verbraucher, die Energie zu rein privaten Zwecken beziehen und für deren Beschwerde bei dem zuständigen Energieversorger keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte.

Was ist eine Beschwerde im Sinne des § 111a EnWG?
Eine Beschwerde umfasst Beanstandungen, die die vertraglich vereinbarten Leistungen und die Qualität der Energieversorgung zwischen Unternehmen und Verbraucher betreffen:

  • den Anschluss an das Versorgungsnetz
  • die Belieferung mit Energie
  • die Messung der gelieferten Energie

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Bei Fragen und Anliegen rund um Umzüge, Stromtarife, Tarifwechsel und vieles mehr, helfen unsere Mitarbeiter im Kundenservice Ihnen gerne weiter und geben Auskunft.

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Mo. - Mi.10:00 - 16:30 Uhr
Do.10:00 - 18:00 Uhr
Fr.07:30 - 12:00 Uhr

 

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