Steuerliche Anteile des Strompreises
Der Staat unterstützt die Förderung der regenerativen Energien, insbesondere bei Photovoltaik und bei Windkraft, aber auch Biomasse-Anlagen. Grundsätzlich ist dieser Weg richtig, denn es geht um unsere Zukunft, nur ist das der Grund für jährlich steigende Strompreise!
Die EnTro GmbH kalkuliert ihre Preise seriös und fair. Ab dem Jahr 2011 liefern wir an alle Kunden im Versorgungsgebiet Trossingen und Schura Strom, der zu 100 % CO2-frei produziert ist- nämlich aus reiner Wasserkraft. Im Übrigen- unsere Wasserkraft wird nicht durch das EEG gefördert!
Das sog. EEG ist der Preisbestandteil, der für die oben genannte Förderung verwendet wird. Im Jahr 2010 betrug der Anteil 2,047 Ct/kWh des gesamten Strompreises, in 2011 stieg er auf 3,53 Ct/kWh, in 2012 will der Staat 3,592 Ct/kWh.
Neu in 2012 ist die Umlage zur Entlastung der stromintensiven Verbraucher. Was heißt das genau? Betriebe mit einem Verbrauch von > 10 Mio. kWh oder 7.000 Benutzungsstungen werden entlastet. Es ist völlig offensichlich, dass das aus ökologischen Aspekten der völlig falsche Ansatz ist. Der "Otto-Normal-Verbraucher" muss nun die Großindustrie mitfinanzieren. Die Umlage nach §19 Abs. 2 StromNEV beträgt ab 01. Januar 2012 0,151 Ct/kWh (bis 100.000 kWh) bzw. 0,05 Ct/kWh (ab 100.001 kWh) und ist von allen Stromkunden zu bezahlen.
Näheres zum EEG
Mit vollem Namen heißt das EEG „Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien“ Am 1. April 2000 ist es in Kraft getreten und wurde inzwischen mehrfach novelliert.
Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 25. Oktober 2008
Teil 1: Allgemeine Vorschriften:
§ 1: Zweck des Gesetztes:
1. Zweck des Gesetzes ist es, insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen, die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern, fossile Energieressourcen zu schonen und die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.
2. Um den Zweck des Absatzes 1 zu erreichen, verfolgt dieses Gesetz das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 % und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) fördert die Stromerzeugung aus folgenden erneuerbaren Energien:
- Wasserkraft
- Wind- und Sonnenenergie
- Biomasse
- Deponie- und Klärgas
- Grubengas
Das EEG legt die Einspeisevergütung für Strom aus Erneuerbaren Energien für jede Art der Energieerzeugung separat fest. Die Einspeisevergütung liegt immer über dem Marktpreis. Der Netzbetreiber ist über einen bestimmten Zeitraum verpflichtet, den erzeugten Ökostrom zu diesen Vergütungssätzen und in vollem Umfang abzunehmen. Der EEG-Strom muss vorrangig verwendet und auf den Markt gebracht werden. Über die sogenannte EEG-Umlage muss der Kunde die dafür entstehenden Mehrkosten tragen. Die EEG-Umlage ist im Strompreis, ähnlich wie die Mehrwertsteuer, enthalten (siehe Grafik 2 unten).
Wichtig für den Kunden:
Die Energiekonzerne profitieren von der Erhöhung der EEG-Umlage nicht. Dafür sorgt das im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene "Unbundling". Die EEG-Umlage ist eine staatlich veranlasste Umlage und somit ein Durchlaufposten für die Energieunternehmen.
Auch alle regionalen Verteilnetzbetreiber sind betroffen. Dem Netzbetreiber entstehen für die Strombeschaffung Kosten. Schließlich ersetzt der derzeit noch teure Strom aus Erneuerbaren Energien einen Teil des billigeren, konventionell erzeugtem Strom. Die Kostendifferenz, die hierbei entsteht, muss gedeckt werden und wird in der Regel dem Verbraucher in Rechnung gestellt.
Was für das EEG spricht:
- Der Ausbau erneuerbaren Energien kostet Geld, welches allerdings gut angelegt ist. Erneuerbare Energien sind volkswirtschaftlich vorteilhaft. Sie bringen Steuereinnahmen und schaffen Arbeitsplätze.
- Jeder ist vom Klimaschutz betroffen.
- Der Ausbau ist zwingend notwendig, um den weltweiten Bedarf zu decken.
- Das Problem der globalen Erwärmung ist bekannt, es muss gehandelt werden.
Die staatlichen Lasten steigen bei einem Durchschnittshaushalt somit auf insgesamt 47 % des gesamten Strompreises, den die Kunden an ihre Versorger bezahlen. Wir verdienen daran nicht!
Weiterhin nimmt der Staat einen Anteil zur Förderung von KWK-G-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung), erhebt eine Stromsteuer in Höhe von 2,05 Ct/kWh und natürlich die Mehrwertsteuer. Der Staat erhielt insgesamt 6,7 Ct/kWh in 2011, jetzt im Jahr 2012 nimmt er sich 6,9 Ct/kWh vom Strompreis, den Sie bezahlen!



