Erteilung einer Einzugsermächtigung

Wenn Sie möchten, dass wir in Zukunft eine andere Bankverbindung für den Zahlungsverkehr nutzen sollen, tragen Sie bitte alle relevanten Daten in das folgende Formular ein.

 

Bitte berücksichtigen Sie jedoch, dass die Einzugsermächtigung immer erst ab dem nächsten Monat gilt (nicht für akutelle oder zurückliegende Fälligkeiten).

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Neue Bankverbindung
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Die Formularfelder mit einem * sind für die Bearbeitung erforderlich.

Zahlungsverkehr / Forderungsmanagement
Frau Joas
Tel.: (0 74 25) 94 02-51
Fax: (0 74 25) 94 02-59
eMail: kunden-info[a]swtro.de