Gesplittete Abwassergebühr der Stadt Trossingen

Aufgrund des Urteils vom 11. März 2010 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist die Stadt Tossingen verpflichtet, die gesplittete Abwassergebühr ab dem 01. Januar 2012 einzuführen.

Die neue Gebühr setzt sich aus 2 Komponenten zusammen:

  1. Die Schmutzwassergebühr, welche niedriger sein wird als die bisherige Abwassergebühr. Zur Ermittlung wird weiterhin der Frischwasserverbrauch zugrunde gelegt.

  2. Die Niederschlagsgebühr, welche sich  anhand der Größe und dem Versiegelungsgrad (Wasserdurchlässigkeit) der Fläche eines Grundstücks ermittelt.

Die gesplittete Abwassergebühr für das Jahr 2012 ist wie folgt festgesetzt:

        Schmutzwasserbeseitigung    

      Niederschlagswasserbeseitigung 

2,40 €/m³

0,42 €/m²

 

 

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Ihr Kontakt für Fragen zu den zugesandten Daten

Telefonische Auskünfte zu den zugesandten Daten und dem Anschreiben vom 08. September 2011:

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Terminvereinbarung für ein persönliches Beratungsgespräch:

Fr. Elena Horstmann

Tel: 07425 / 9402-43