Gesplittete Abwassergebühr der Stadt Trossingen

Aufgrund des Urteils vom 11. März 2010 des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg ist die Stadt Tossingen verpflichtet, die gesplittete Abwassergebühr ab dem 01. Januar 2012 einzuführen.
Die neue Gebühr setzt sich aus 2 Komponenten zusammen:
- Die Schmutzwassergebühr, welche niedriger sein wird als die bisherige Abwassergebühr. Zur Ermittlung wird weiterhin der Frischwasserverbrauch zugrunde gelegt.
- Die Niederschlagsgebühr, welche sich anhand der Größe und dem Versiegelungsgrad (Wasserdurchlässigkeit) der Fläche eines Grundstücks ermittelt.
Die gesplittete Abwassergebühr für das Jahr 2012 ist wie folgt festgesetzt:
Schmutzwasserbeseitigung | Niederschlagswasserbeseitigung |
2,40 €/m³ | 0,42 €/m² |
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